Verbindliche Auskunft

Verbindliche Auskunft Zur Erteilung verbindlicher Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO äußert sich das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung vom 25.1.2021 (Az. S 0224.2.1-21/10 St43 st 041021). Außer den allgemeinen Voraussetzungen wird dort insbesondere die Zuständigkeit in Einbringungsfällen gem. § 20 UmwStG und in Fällen der Betriebsaufspaltung erläutert.