Corona II

Corona II Laut der am 21.1.2021 veröffentlichten Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( st 040721) müssen Arbeitgeber Homeoffice anbieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Verordnung, die zunächst bis zum 15.3.2021 befristet ist, enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Einen Fragen-/Antworten-Katalog zur Arbeitsschutz-Verordnung finden Sie unter https://t1p.de/bmas-AS-VO.