Internethandel: 'Powersellern' droht Gewerblichkeit

Falls Sie nur gelegentlich über eBay oder andere Internetplattformen nicht mehr benötigte Dinge verkaufen, lässt Sie der Fiskus in Ruhe. Je professioneller Sie aber zu Werke gehen, um so eher wird er Sie als Gewerbetreibenden einstufen. Ist z. B.…