Haushaltsnahe Leistungen
Haushaltsnahe Leistungen Die Kosten eines Hausnotrufsystems waren bisher schon bei Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt. Aktuell hat das Sächsische FG (Az. 2 K 323/20 st 501020) klargestellt, dass auch bei alleinlebenden Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können. Begründung: Im Regelfall stellen in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Familienangehörige im räumlichen Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhielten. Diese Bereitschaft ersetze das von den Senioren in Anspruch genommene Notrufsystem. Unerheblich sei, dass sich die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts befinde. Gegen das Urteil hat das unterlegene Finanzamt jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. VI B 94/20).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!