Corona

Corona So wie mit anderen Staaten hat Deutschland auch mit der Schweiz in einer Konsultationsvereinbarung geregelt, wie Löhne und staatliche Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie steuerlich zu behandeln sind. In dem entsprechenden BMF-Schreiben vom 12.6.2020 (vgl. 'steuertip' 25/20) wird u. a. klargestellt, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der gegenwärtigen Situation zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Beachten Sie: Laut einem aktuellen Schreiben vom 3.12.2020 (Az. IV B 2 – S 1301-CHE/07/10019-05 st 500720) ist die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.3.2021 verlängert und um zwei Textziffern ergänzt worden.