Corona

Corona Die Antragsfrist für die 'Überbrückungshilfe II', die den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 abdeckt, ist bis zum 31.1.2021 verlängert worden. Ursprünglich sollte sie am 31.12.2020 enden. Zudem soll das bisherige Hilfspaket über das Jahresende hinaus verlängert und ausgeweitet werden. Diese 'Überbrückungshilfe III' hat eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021. Statt bislang max. 50.000 € beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200.000 € pro Monat. Weiterer Bestandteil ist die sog. 'Neustarthilfe für Soloselbständige'. Die Anspruchsberechtigten können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 € für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten. Mehr dazu erfahren Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.