Bewertungsrecht

Bewertungsrecht Bei Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (z. B. Leibrente oder Nießbrauch) kommen sog. Vervielfältiger zur Anwendung. Diese hat das BMF mit Schreiben vom 28.10.2020 (Az. IV C 7 – S 3104/19/10001:005 st 451020) unter Berücksichtigung der am 29.9.2020 vom Statistischen Bundesamt aktualisierten Sterbetafeln überarbeitet. Die neuen Zahlen sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2021 anzuwenden.