Corona III

Corona III Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich zur Besteuerung von Grenzpendlern ist bis zum 31.12.2020 verlängert worden. Hierauf weist das BMF in einem aktuellen Schreiben hin (Az. IV B 3 – S 1301-FRA/19/10018 :007 st 440820). Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, gelten Arbeitstage, die nur aufgrund der aktuellen Epidemie zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Die vergleichbare Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg ist ebenfalls bis zum 31.12.2020 verlängert worden. Details können Sie einem weiteren BMF-Schreiben entnehmen (Az. IV B 3 – S 1301-LUX/19/10007 :002 st 440920).