Corona II

Corona II Mittlerweile ist die zweite Förderphase des Programms 'Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen' in Kraft getreten. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020. Ergänzend zur ersten hat das Bundeswirtschaftsministerium auch zur zweiten Phase einen umfangreichen Frage-Antworten-Katalog mit Hintergrundinformationen veröffentlicht. Dieser richtet sich an die antragsberechtigten Unternehmen und deren Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte, über die der Antrag gestellt werden muss. Die FAQ finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html.