Exportgeschäfte

Exportgeschäfte Um die Wirtschaft in der derzeitigen Coronakrise nicht noch weiter zu belasten, hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, die EU-Ausnahmeregelung werde für die Absicherung von Exportgeschäften bis zum 30.6.2021 verlängert. Exportgeschäfte können weiterhin zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Ursprünglich sollte die Regelung zum 31.12.2020 auslaufen.