Corona

Corona Zahlreiche Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern für Betriebe (z. B. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen) stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Um die fiskalische Erfassung sicherzustellen, hat die Bundesregierung kürzlich die 'Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung' verabschiedet (Bundesrats-Drucksache 518/20 st 420620). Diese sieht u. a. vor, dass die auszahlenden Behörden und andere öffentliche Stellen die bewilligten Leistungen den Finanzbehörden elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mitteilen müssen.