Abgabenordnung I

Abgabenordnung I Zur Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagung von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit gleichlautenden Erlassen vom 1.10.2020 ( st 410520) Stellung genommen. Diese Verwaltungsanweisungen treten an die Stelle der alten Erlasse vom 24.3.2017.