Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Erschließungsbeiträge

Beauftragen Sie Handwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haushalt, ermäßigt sich auf Antrag Ihre Einkommensteuer um 20 % der Ihnen in Rechnung gestellten Arbeitskosten…