Gesundheitsfürsorge: So bleiben bis zu 600 € steuerfrei

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber Geld- oder Sachleistungen zur Gesundheitsvorsorge erhalten, unterstützt der Gesetzgeber mit dem Freibetrag von 600 € gemäß § 3 Nr. 34 EStG (bis zu dieser Höhe gilt dann auch Beitragsfreiheit in der…