Doppelte Haushaltsführung: Neues zur 1.000 €-Grenze

Wer aus betrieblichen/beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung einen weiteren Hausstand unterhält, kann die dadurch bedingten Mehrkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings hat der Gesetzgeber nach…