Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können. Dies entschied aktuell der BFH (Az. V R 5/17 st 350720). Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind, ist durch einen sog. Fremdvergleich zu ermitteln. Übersteigt die Vergütung das ermittelte höchste Einkommen im Fremdvergleich um mehr als 20 %, ist von einer zu hohen Vergütung auszugehen.