Corona

Corona Seit Mitte Juli können kleine und mittelgroße Unternehmen die sog. Überbrückungshilfe beantragen (vgl. 'steuertip' 29/20). Ergänzend zum Frage-Antwortenkatalog der Bundesregierung hat aktuell auch die Bundessteuerberaterkammer auf 49 Seiten einen 'FAQ Überbrückungshilfen' veröffentlicht ( st 350520). Dort finden Sie Hinweise zu allen wichtigen Fragen aus Sicht der antragsberechtigten Betriebe. Dieser FAQ wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.