Geldwäsche

Geldwäsche Das BMF hat zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche einen Gesetzesentwurf ( st 340620) vorgelegt, der diesen Tatbestand neu fasst. Der Entwurf sieht vor, den sog. Vortatenkatalog zu streichen. Alle Straftaten, die indirekt oder direkt mit der Geldwäsche in Verbindung stehen, können dadurch als Vortaten anerkannt werden. Durch die Änderung können auch 'Delikte' wie Diebstahl, Untreue und Unterschlagung zukünftig Teil eines Geldwäsche-Tatbestands sein. Diese kommen bisher nur für den Geldwäsche-Tatbestand in Betracht, sofern sie gewerbsmäßig oder durch Banden verübt werden.