Elektronische Kassen
Elektronische Kassen Auch das Land Brandenburg verlängert die Frist zur vorgeschriebenen technischen Umstellung von elektronischen Kassensystemen um sechs Monate bis zum 31.3.2021 und schließt sich damit der großen Mehrheit der Bundesländer an (vgl. 'steuertip' 29, 30 und 31/20 sowie den Beitrag auf S. 1 dieser Ausgabe). Weitere Details und die Voraussetzungen enthält die entsprechende Pressemitteilung vom 28.7.2020 ( st 320520). Bis auf Bremen wollen damit alle Bundesländer eine von der Anweisung des BMF abweichende Regelung vornehmen.
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