Corona I

Corona I Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die coronabedingt Umsatzeinbrüche haben (vgl. 'steuertip' 29/20), wird bis zum 30.9.2020 verlängert. Dies teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit. Ursprünglich sollte die Antragsfrist bereits am 31.8. enden. Wichtig: Ausführliche Hinweise zu den Eckpunkten dieser Fördermaßnahme finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-. Da die Bedingungen zur Gewährung der Überbrückungshilfe zwischenzeitlich geändert wurden, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die FAQs mit Stand 31.7.2020. Die Updates sind dort kursiv dargestellt.