Familienförderung
Familienförderung Aktuell hat das BMF den Entwurf eines 'Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen' vorgelegt ( st 291320). Dieser beinhaltet u. a. die Erhöhung des Kindergeldes um 15 € zum 1.1.2021 Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.696 € (2021) bzw. 9.984 € (2022) sowie Aufstockung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsleistungen.
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