Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit Mitunter fallen Schreiben verärgerter Bürger an Behörden und deren Mitarbeiter drastisch aus. Ein Steuerzahler schrieb wegen der nicht gewährten steuerlichen Anerkennung des Rundfunkbeitrags als Werbungskosten an die Finanzbehörden: „Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt.“ In letzter Instanz hob das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2459/19 st 270720) die vorhergehenden Verurteilungen wegen Beleidigung auf. Die Vorinstanzen ließen „keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt.“