Der Gastkommentar

„Seit Wochen und Monaten beschäftigen uns die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Folgen der Krise werden wir noch lange zu spüren bekommen, aber daraus können auch Chancen entstehen. Zum Beispiel beschäftigt die Thematik des Homeoffice schon lange unsere Unternehmen und Beschäftigten. Allerdings fand eine Entwicklung in den letzten Jahren nur langsam statt. Die aktuelle Coronakrise wirkte wie ein Katalysator und führte dazu, dass eine Vielzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten mussten.

Entsprechend sieht auch aktuell die steuerliche Behandlung des Homeoffice aus. Bisher ist die Voraussetzung, damit ein Arbeitnehmer Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend machen kann, dass er ein separates Arbeitszimmer hat. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht für die steuerliche Anerkennung nicht aus. Außerdem darf dem Arbeitnehmer neben dem Arbeitsplatz im Homeoffice kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Diese engen Voraussetzungen sind jedoch nicht zeitgemäß. In vielen Unternehmen gibt es keine klassischen Arbeitsplätze mehr, die Mitarbeiter setzen sich mit ihren Laptops an wechselnde Plätze und arbeiten von dort aus. Warum sollte dies nicht auch für das Homeoffice gelten? Viele Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise aus dem Homeoffice gearbeitet haben, verfügen über kein separates Arbeitszimmer und können dies auch nicht 'aus dem Nichts' hervorholen.

Ich bin der Meinung, dass die damit verbundenen Kosten trotzdem steuerlich anerkannt werden müssen. Daher sollten wir die Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG anpassen und zeitgemäß ausgestalten. Damit würden wir nicht nur in Zeiten der Coronakrise, sondern auch langfristig, eine vernünftige steuerliche Regelung für das Homeoffice schaffen. Für eine entsprechende Gesetzesinitiative werde ich mich in den nächsten Wochen einsetzen.“