Corona II

Corona II Auch mit der Schweiz gibt es nun eine sog. Konsultationsvereinbarung, wie Löhne und staatliche Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie steuerlich zu behandeln sind (Schreiben des BMF vom 12.6.2020, Az. IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-01 st 250820). So wie in den Vereinbarungen mit anderen Nachbarstaaten wird u. a. klargestellt, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der aktuellen Situation zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären.