Corona III

Corona III Mit Schreiben vom 9.4.2020 sorgte das BMF für steuerliche Vereinfachungen bei Spenden und anderen Zuwendungen (vgl. 'steuertip' 16/20). Hierzu gibt es seitens des BMF eine ergänzende Verwaltungsanweisung vom 26.5.2020 (Az. IV C 4 – S 0174/19/10002 :008 st 230620). Konkret geht es um die Aufstockung von Kurzarbeitergeld durch gemeinnützige Organisationen sowie weiterhin geleistete Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, falls während der Coronakrise die Tätigkeiten (zumindest zeitweise) nicht mehr ausgeübt werden.