Belegausgabepflicht

Belegausgabepflicht In einem Schreiben vom 28.5.2020 nimmt das BMF (Az. IV A 4 – S 0316-a/20/ 10003 :002 st 230720) Änderungen des Anwendungserlasses zu § 146a Abgabenordnung vor. Konkret geht es um die elektronische Bereitstellung von Belegen, die als Alternative zu einem Ausdruck auf (Thermo-)Papier zur Verfügung steht. So wird es u. a. als zulässig angesehen, wenn der Kunde unmittelbar über eine Bildschirmanzeige (z. B. QR-Code) den elektronischen Beleg entgegennehmen kann.