Corona
Corona Bereits in 'steuertip' 16/20 und 20/20 wiesen wir Sie auf Schreiben des BMF hin, die die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg, in die Niederlande, Belgien und Österreich betreffen. Klargestellt wird u. a., dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Corona-Pandemie zuhause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Wichtig: Auch mit der Französischen Republik wurde aktuell eine Verständigungsvereinbarung (BMF-Schreiben, Az. IV B 3 – S 1301-FRA/19/10018 :007 st 221020) getroffen.
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