Elterngeld

Elterngeld Damit Eltern wegen der Coronakrise keine Nachteile erleiden müssen, hat der Bundesrat am 15.5.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags (Drucksache 19/18698 st 210520) gebilligt. Danach dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben (bisher müssen sie bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden). Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern coronabedingt ein geringeres Einkommen erhalten, z. B. wegen Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit.