Umsatzsteuer
Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 30.3.2020 (Az. III C 3 – S 7532/20/10001 :001 st 170520) hat das BMF ein neues Muster des Umsatzsteuerheftes (Vordruckmuster USt 1 G) veröffentlicht. Die Änderungen beruhen auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 € zum 1.1.2020. Beachten Sie: Nach § 22 Abs. 5 UStG sind Unternehmer, die „ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder an anderen öffentlichen Orten“ Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben, zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!