Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 30.3.2020 (Az. III C 3 – S 7532/20/10001 :001 st 170520) hat das BMF ein neues Muster des Umsatzsteuerheftes (Vordruckmuster USt 1 G) veröffentlicht. Die Änderungen beruhen auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 € zum 1.1.2020. Beachten Sie: Nach § 22 Abs. 5 UStG sind Unternehmer, die „ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder an anderen öffentlichen Orten“ Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben, zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet.