Corona II

Corona II Um negative Folgen bei der Besteuerung von Grenzpendlern zu vermeiden, hat Deutschland aktuell Verständigungsvereinbarungen getroffen. Die Schreiben des BMF mit Luxemburg (Az. IV B 3 – S 1301-LUX /19/10007 :002 st 160820) und den Niederlanden (Az. IV B 3 – S 1301-NDL /20/10004 :001 st 160920) betreffen in erster Linie die Tätigkeit im Homeoffice. Klargestellt wird u. a., dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Pandemie zuhause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären.