Corona I

Corona I Durch das sog. 'Covid-19-Gesetz' wurde das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverträge wegen Zahlungsrückständen des Mieters zu kündigen, für einen begrenzten Zeitraum zunächst vom 1.4 bis 30.6.2020 eingeschränkt. Die Regelungen gelten sowohl für Wohnraum- als auch für gewerbliche Mietverhältnisse. Allerdings sollten Mieter nicht übersehen, dass auch die Vermieter finanzielle Verpflichtungen erfüllen müssen. Unser Tipp: Im Rahmen der Aktion 'FAIRPLAY' (vgl. 'steuertip' 13/20) stellt 'markt intern' Mietern ein Musteranschreiben samt rechtlichen Kurzhinweisen zur Verfügung, mit dem sie ihren Vermieter um ein konstruktives Gespräch bitten können. Die beiden Dokumente sowie alle anderen Materialien zur Aktion finden Sie weiterhin unter www.markt-intern.de/fairplay.