Steuererklärung 2019: Andere außergewöhnliche Belastungen

Unsere Empfehlung lautet: Verzichten Sie nicht darauf, Ihre sog. anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist, also der Eigenanteil, den Sie selbst…