Corona I

Corona I Laut Pressemitteilung des BMF vom 3.4.2020 ( st 150420) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistete Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Dies gilt für Sonderleistungen zwischen dem 1.3. und dem 31.12.2020 unabhängig von der Branche. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.