Gebührenerlass

Gebührenerlass Häufig gewähren Notare ihren Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmern der Notarkasse bzw. anderer Notare einen Gebührenerlass, der bislang steuerfrei war. Das hat sich nun geändert. In einer Verfügung der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (Az. III B – S 2332 – 1/2019 st 130920) heißt es: „Vielmehr stellt der Gebührenerlass nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder einen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn oder ggf. Arbeitslohn von dritter Seite dar. Bis zum Ablauf des Jahres 2019 ist den Notaren und den begünstigten Arbeitnehmern jedoch noch Vertrauensschutz zu gewähren.“