Steuerbescheid: Fehler bei der Adressierung

Durch einen besonders schweren und offenkundigen Fehler wird ein durch das Finanzamt festgestellter Steuerbescheid nichtig (§ 125 Abs. 1 AO). Da aus einem Bescheid immer klar hervorgehen muss, was von wem verlangt wird, ist zum Beispiel die…