Steuergestaltungen
Steuergestaltungen Ergänzend zum 'Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen' hat das BMF den Obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern den Entwurf einer Verwaltungsanweisung mit dem Arbeitstitel 'Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen' übermittelt. Dank unserer guten Kontakte nach Berlin können wir auch Ihnen dieses Papier zur Verfügung stellen (Az. IV A 3 – S 0304/19/10006 :002 st 110520).
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