Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer In 'steuertip' 50/19 berichteten wir über das Urteil des Finanzgerichts Münster zur Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines Grundstücks mit einer sich darauf befindlichen Weihnachtsbaumkultur. Nach Ansicht der Richter ist der Aufwuchs kein Bestandteil des Grundstücks und unterliegt somit nicht der Grunderwerbsteuer, die in NRW stolze 6,5 % beträgt. Hiergegen ist das unterlegene Finanzamt in die Revision gegangen. Unter dem Az. II R 45/19 muss nun der BFH die Streitfrage endgültig klären.