Zustellung von Steuerbescheiden

Zustellung von Steuerbescheiden Einkommensteuerbescheide, die ein deutsches Finanzamt an einen in der Schweiz lebenden Steuerzahler öffentlich zustellt, werden mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe nicht wirksam. So hatte es das FG Düsseldorf in seinem Urteil mit dem Az. 10 K 963/18 entschieden. Begründung: Einkommensteuerbescheide könnten seit 2017 in der Schweiz per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden (vgl. 'steuertip' 46/19). Mittlerweile ist auch das Az. bekannt, unter dem die Revision beim BFH geführt wird. Es lautet VI R 37/19.