Dienstwohnung: Ohne erste Tätigkeitsstätte

Müssen Sie, um Ihren Beruf ausüben zu können, einen zweiten Haushalt führen, sind diese beruflich veranlassten Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 EStG), max. bis zu…