Doppelter Haushalt: Ein Urteil mit Wohlfühlcharakter

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe seiner ersten Tätigkeitsstätte unterhält, kann die Aufwendungen hierfür als Werbungkosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen (max. 1.000 € monatlich). Das Vorhandensein einer Zweitwohnung…