Familienrecht

Familienrecht Aktuell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die 'Düsseldorfer Tabelle' für 2020 veröffentlicht ( st 030620). U. a. erhöht sich ab dem 1.1.2020 der Mindestunterhalt für Kinder je nach Altersgruppe um 15 bis 21 € monatlich. Die neue Düsseldorfer Tabelle sieht außerdem einen höheren Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen vor. Auch der Unterhaltsbedarf von unterhaltsberechtigten Kindern, die einen eigenen Haushalt führen, steigt von bislang 735 € monatlich auf 860 €.