Grunderwerbsteuer: Das Mobilheim als Gebäude?

Der Kauf eines inländischen Grundstücks unterliegt der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 GrEStG). Und als Grundstück zählt auch ein Gebäude auf fremden Boden (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG). So weit, so klar. Fragt sich nur, was alles als Gebäude…