Berlin intern: Weitere Gesetzesänderungen

Berlin intern: Weitere Gesetzesänderungen Mit der Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2019 gelten seit dem 18.12.2019 die bereits verabschiedeten Neuerungen (vgl. 'steuertip' 46 und 50/19). Auch weitere Gesetzespakete sind auf dem Weg. So haben sich Bund und Länder am 16.12. im Vermittlungsausschuss darüber verständigt, dass der CO2-Einstiegspreis ab 2021 bei 25 statt 10 € liegt. Im Gegenzug können die steuerlichen Änderungen ('Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht') wie ursprünglich vorgesehen in Kraft treten. Dazu gehören die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendler, die unterhalb des Grundfreibetrags liegen und die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Züge im Personenfernverkehr. Außerdem hat der Bundestag am 12.12. das 'Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen' in 2./3. Lesung verabschiedet ( st 510519). Dort wurde kurzfristig die Änderung von § 20 EStG hineingepackt, mit der die steuerzahlerfreundlichen Urteile des BFH zur Verrechnung von Verlusten, z. B. bei der Ausbuchung/Übertragung wertloser Aktien oder bei der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen, ausgehebelt werden (vgl. 'steuertip' 46/19). Außerdem wurde die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG).