Belegausgabepflicht

Belegausgabepflicht Die ab dem 1.1.2020 geltende Belegausgabepflicht für Händler und Dienstleister bzw. die zu erwartende restriktive Handhabung der Finanzämter hinsichtlich einer Befreiung (vgl. 'steuertip' 46/19) veranlasste MdB Stefan Keuter (AfD) zu einer Anfrage an die Bundesregierung. Hinsichtlich sachlicher Härten werden in der Antwort (Az. IV A 4 – S 0316-a/19/10013 :004 st 490719) Stromausfall, Wasserschaden oder Ausfall der Belegausgabeeinheit als Beispiele genannt. Was persönliche Härten betrifft, lässt die Bundesregierung die Betroffenen weiter im Unklaren. Die Finanzbehörden würden dies prüfen und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.