Lohnsteuer

Lohnsteuer Über ein sensationelles Urteil des BFH berichteten wir in 'steuertip' 44/19. Die obersten Steuerrichter stellten klar: Solange Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich eine Lohnminderung vereinbaren, tritt ein zweckgebundener Zuschuss immer zum ohnehin geschuldeten Lohn hinzu. Somit sei auch in diesen Fällen die Voraussetzung für Steuerfreiheit (z. B. Kindergartenzuschuss) oder Lohnsteuerpauschalierung (z. B. Zuschuss für Internetnutzung) erfüllt. Dieses Urteil schmeckt der Finanzverwaltung überhaupt nicht. Wie wir kurz vor Redaktionsschluss erfuhren, soll schon in Kürze eine Gesetzesänderung vorgenommen werden.