Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Die sog. Besserverdienenden werden nicht nur weiterhin den Soli zahlen dürfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin will zudem im Bundesrat einen 'Entschließungsantrag zur Stärkung des Steuervollzugs' einbringen. Laut einem Beschluss des Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/1992 st 470519) soll bei Steuerzahlern mit Überschusseinkünften (z. B. nichtselbständige Arbeit) von mehr als 500.000 € p. a. ein Mindestprüfungsintervall von drei Jahren eingeführt werden.