Auslandsreisen

Auslandsreisen Mit Schreiben vom 15.11.2019 (Az. IV C 5 – S 2353/19/10006 :001 st 470619) hat das BMF die ab dem 1.1.2020 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekanntgegeben. Soweit sich Änderungen im Vergleich zu 2019 ergeben, sind diese durch Fettdruck hervorgehoben. Beachten Sie: Unsere beliebten Berechnungsbögen für 2020 zum Thema 'Reisekosten und Bewirtung' erhalten Sie in der kommenden Woche. Diese können Sie wie gewohnt nicht nur im Inland, sondern auch für Ihre Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland nutzen.