Stiftungsrecht

Stiftungsrecht Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. So sieht es der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. II R 6/16 st 430419). Im konkreten Fall hatte eine Schweizer Familienstiftung einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht – ohne Rechtsanspruch – Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Finanzamt und FG hatten die Schenkungsteuerfreiheit u. a. mit der Begründung abgelehnt, ein 29-jähriger sei nicht mehr 'jugendlich' und die Zuwendung deshalb satzungswidrig.