Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer Am 11.10.2019 hat der Bundesrat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 in der Fassung zugestimmt, die die Bundesregierung am 21.8.2019 verabschiedet hat (Bundesrats-Drucksache 387/19 st 420519). Anders als vom Finanzausschuss und vom Wirtschaftsausschuss der Länderkammer gefordert, sind somit keine Änderungen mehr vorgenommen worden. Beachten Sie: Die ErbSt-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des ErbSt- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1.5.2019 anzuwenden sind.
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