Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Ein Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG (Besteuerung nach individuellem Steuersatz) kann noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden, wenn sich herausstellt, dass Aufwendungen, die als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht wurden, den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind (Urteil des FG Münster, Az. 2 K 3677/16 st 410819). Endgültig muss aber noch der BFH die Streitfrage klären. Die Revision ist dort unter dem Az. VIII R 18/19 anhängig.